Widerspruechlichkeiten

Date 2010-04-11

Mit 16 Jahren darf man bei uns sich legal sexuell betätigen, man darf schon wählen und das politische Leben mitbestimmen, aber nicht in ein Solarium. Die elterliche Gewalt ist noch nicht ganz aufgehoben, und wenn etwas “schiefgeht”, wird das jugendliche Alter mildernd berücksichtigt. Für die politische Wahl gilt das natürlich nicht.

Kolumne “Wort zum Sonntag” von Haimo L. Handl, 11.04.2010

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Kritikaster

Date 2010-03-13

Es gibt immer weniger Kritiker, weil die positive Tradition der Kritik abstirbt, verloren geht. Kritiker sind Beurteiler, Vermittler. Sie kommentieren mit ihrer Kritik ein Werk, erhellen damit, weisen zusammenfassend oder hervorhebend auf Besonderes, ergänzen. Das bedingt Denkarbeit.

Kolumne “Wort zum Sonntag” von Haimo L. Handl, 14.03.2010

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Bildungsbehinderung

Date 2010-03-06

Sogar in bürgerlichen Zeitungen in Österreich wird die gefährlich dumme, simple Hürdenpolitik der ÖVP im Bildungsbereich kritisiert und angeprangert. Diese kurzsichtige Maßnahmenpolitik entspricht der ebenso kurzsichtigen im Verkehr: man kann durch Schikanen, Aussperrungen usw. den Verkehr behindern und damit schlussendlich mindern, nicht aber das Problem lösen, vor allem dann nicht, wenn keine Alternativen geboten werden. Man vergrößert nur die Probleme und steigert die Kosten, finanzielle und ökologische.

Kolumne “Wort zum Sonntag” von Haimo L. Handl, 7. 3. 2010

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Der lustvolle Schreckensschauer

Date 2010-02-21

Das Erdbeben in Haiti hat sehr viele Opfer gefordert. Die Reaktionen waren geteilt. Einerseits Entsetzen über das Unglück, die Katastrofe und spontane Hilfe, die in eine organisierte ausgebaut wurde. Andererseits Häme, Verwünschung und Verfluchung, die einen tief barbarischen Zug böser Menschen offenlegten, die als Tugendterroristen von Gottesstrafe schwätzten und giftschäumend noch mehr den Opfern, die sie als Täter sahen, hintennachwünschten.

Kolumne “Wort zum Sonntag” von Haimo L. Handl, 21.02.2010

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Die Bevormunder

Date 2010-01-31

Ein Vormund ist jemand mit Erziehungsgewalt über sein Mündel bzw. mit Handlungsvollmacht, weil das Mündel, der Bevormundete, (rechtlich) nicht geschäftsfähig ist. Keine freie Person hat einen Vormund. Nur Entmündigte genießten als Mündel den Schutz und die Hilfe des Vormunds. Kinder sind noch keine freien Personen.

Kolumne “Wort zum Sonntag” von Haimo L. Handl, 31.01.2010

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