Ghostwriting
Sonntag, 12. Oktober 2014

Ein Journalist geht mit einem Prominenten einen Vertrag zum Ghoswriting ein, nimmt dafür viele hundert Stunden Material auf. Der Auftraggeber publiziert mehrere Bände, dann wird der Vertrag beendet. Alles vertraglich geregelt: dass im Auftrag für Person X gearbeitet wird, dass alle Rechte der Verwertung, als auch das Recht, den Vertrag zu beenden und jemand anderen mit der Weiterführung des Ghostwriting zu betrauen, beim Auftraggeber liegen.

Kolumne "Wort zum Sonntag " von Haimo L. Handl, 12. 10. 2014 (MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)