Die Bevormunder
Sonntag, 31. Januar 2010

wort_90Ein Vormund ist jemand mit Erziehungsgewalt über sein Mündel bzw. mit Handlungsvollmacht, weil das Mündel, der Bevormundete, (rechtlich) nicht geschäftsfähig ist. Keine freie Person hat einen Vormund. Nur Entmündigte genießten als Mündel den Schutz und die Hilfe des Vormunds. Kinder sind noch keine freien Personen.

Kolumne "Wort zum Sonntag" von Haimo L. Handl, 31.01.2010

Hören Sie den Beitrag im Podcast

(MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)