UN-Justiz als Rechtsaufgabe
Sonntag, 3. April 2016

wort_90Die Rechtsprechungen des Internationalen Gerichtshofes bzw. des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, kurz auch „Haager Tribunal“ oder UN-Kriegsverbrechertribunal“ genannt, haben immer wieder überrascht: einmal, als rechtens erkannt wurde, dass weder Serbien noch Kroatien in ihrem Balkankrieg einen Völkermord begannen hätten, weil, wie es hieß, „Eine ethnische Säuberung nicht gleichbedeutend (ist) mit einem Völkermord“, denn bei einem Völkermord ginge es nicht nur um Vertreibung (Säuberung), sondern um Vernichtung. Und die konnte keinem der angeklagten Länder nachgewiesen werden.

Kolumne „Wort zum Sonntag“ von Haimo L. Handl, 3.4.2016

 

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