Sonntag, 12. Oktober 2014 |
Ein Journalist geht mit einem Prominenten
einen Vertrag zum Ghoswriting ein, nimmt dafür viele hundert Stunden Material
auf. Der Auftraggeber publiziert mehrere Bände, dann wird der Vertrag beendet.
Alles vertraglich geregelt: dass im Auftrag für Person X gearbeitet wird, dass
alle Rechte der Verwertung, als auch das Recht, den Vertrag zu beenden und
jemand anderen mit der Weiterführung des Ghostwriting zu betrauen, beim
Auftraggeber liegen.
Kolumne "Wort zum Sonntag " von Haimo L. Handl, 12. 10. 2014
(MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)
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