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Samstag, 30. Juni 2012

wort_90Das Kölner Landesgericht hat erkannt, dass Beschneidungen, auch von Buben, eine Verstümmelung darstellen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzen. Dieses Recht übertreffe das der Erziehungsrechte der Eltern bzw. das der Religionsfreiheit. Ein Sturm der Entrüstung brach los; viele nannten das Urteil falsch und verfehlt, weil es alte Riten religiöser Gemeinschaften kriminalisiere und unter Strafe stelle, weil es die vielbemühte Toleranz missachte.

Kolumne "Wort zum Sonntag", Haimo L. Handl, 1. 7. 2012

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