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Sonntag, 30. Januar 2011

wort_90Kurz vor dem Insiderwissensprozess gegen OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer hat der Unabhängige Verwaltungssenat seine Berufung gegen eine Strafe der Finanzmarktaufsicht wegen Marktmanipulation abgewiesen, indem der UVS es als erwiesen ansieht, dass die OMV zum Zeitpunkt eines Interviews, das Ruttendorfer am 18.3.2009 gegeben habe, und in welchem er versicherte, dass die OMV ihre Anteile an der MOL heuer [= 2009] behalten werde, bereits von der Absicht wusste zu verkaufen, was auch eine Woche später geschah. Er habe damit "falsche Signale für das Börsepublikum" gegeben. Die OMV will sich berufend an den Verwaltungsgerichtshof wenden.

Kolumne "Wort zum Sonntag" vom 30. 1. 2011 von Haimo L. Handl

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(MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)
 
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