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Kärntner Rechtsbeugung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. Juli 2010

Das überraschende, kleine Einlenken der Kärntner Landesregierung durch Aufstellen von drei (!) zweisprachigen Ortstafeln, die den gesetzlichen Vorschrift entsprechen, wird allgemein begrüßt und gepriesen, obwohl der Landeshauptmann von Kärnten betont, beim Verfassungsgerichtshoferkenntnis handele es sich um ein Fehlurteil, das aber, ähnlich einer falschen Schiedsrichterentscheidung auf dem Fussballfeld, beachtet werde.

Eine Frechheit und eine Lüge. Denn würde das Verfassungsgesetz beachtet werden, müßten fast 150 (!) zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden (je nach Lesart sogar mehr). Das Katz- und Mausspiel, versehen mit peinlichen Kommentaren, begleitet also weiter den andauerenden Verfassungsrechtsbruch durch das Bundesland Kärnten.

Dieser Skandal, der seit 1955 andauert, als der Staatsvertrag die Forderung nach zweisprachigen Ortstafeln in gewissen Gemeinden Kärntens festschrieb, beweist, dass wir keinen Rechtsstaat haben, dass aktive Verfassungsverletzung gedudet wird, und dass die Angst vor Minderheiten in Österreich groß ist, besonders in Kärnten. 

Viele schwätzen von Europa, der Union, von Völkerverständigung und Integration und was noch mehr. Doch im eigenen Land verweigern Ewiggestrige durch unterstützten Rechtsbruch die Erfüllung von Minima, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Dass das nach wie vor möglich ist, und kein wirklicher Protest sich äussert, der zu konkreten Taten der Staatsgewalt führt, den verfassungsmässigen Zustand herzustellen, desavouiert die Politik, vom Bundespräsidenten zum Kanzler, zum Vizekanzler und anderen wichtigen Politikern. Sie alle machen mit. 

Sieh den Gastkommentar von Haimo L. Handl in der Wiener Zeitung vom 15. Juli 2010.

(MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)
 
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