Sonntag, 31. Januar 2010 |
Ein Vormund ist jemand mit Erziehungsgewalt über sein Mündel bzw. mit Handlungsvollmacht, weil das Mündel, der Bevormundete, (rechtlich) nicht geschäftsfähig ist. Keine freie Person hat einen Vormund. Nur Entmündigte genießten als Mündel den Schutz und die Hilfe des Vormunds. Kinder sind noch keine freien Personen.
Kolumne "Wort zum Sonntag" von Haimo L. Handl, 31.01.2010
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