Sonntag, 3. Juli 2016 |
Der Verfassungsgerichtshof hat dem Einspruch der
Freiheitlichen Partei gegen die Stichwahl zum Bundespräsidenten nachgegeben und
eine neuerliche Stichwahl angeordnet. Zwar konnte keine Manipulation
festgestellt werden, aber gravierende Formfehler und Mängel reichten aus, um
die Wahl für ungültig zu erklären. Eigentümlich bei der Logik, da dieser
typisch österreichische Schlendrian allgemeine Übung war, dass nur die
Stichwahl wiederholt werden muss und das Fehlverhalten der Wahlbeisitzer,
darunter viele FPÖ-Parteigenossen, die, wenn sie denn als Beisitzer gekommen
waren, durch Falschbeglaubigung, nicht weiter verfolgt wird, ebensowenig wie
das der Beamten der Wahlbehörden.
Kolumne „Wort zum Sonntag“ von Haimo L. Handl, 3.7.2016
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