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Sonntag, 3. Juli 2016

wort_90Der Verfassungsgerichtshof hat dem Einspruch der Freiheitlichen Partei gegen die Stichwahl zum Bundespräsidenten nachgegeben und eine neuerliche Stichwahl angeordnet. Zwar konnte keine Manipulation festgestellt werden, aber gravierende Formfehler und Mängel reichten aus, um die Wahl für ungültig zu erklären. Eigentümlich bei der Logik, da dieser typisch österreichische Schlendrian allgemeine Übung war, dass nur die Stichwahl wiederholt werden muss und das Fehlverhalten der Wahlbeisitzer, darunter viele FPÖ-Parteigenossen, die, wenn sie denn als Beisitzer gekommen waren, durch Falschbeglaubigung, nicht weiter verfolgt wird, ebensowenig wie das der Beamten der Wahlbehörden.

Kolumne „Wort zum Sonntag“ von Haimo L. Handl, 3.7.2016

 

 

(MyPersonalContent v1.3 © Rico Pinzke)
 
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