UN-Justiz als Rechtsaufgabe |
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Sonntag, 3. April 2016 |
Die Rechtsprechungen des Internationalen Gerichtshofes bzw.
des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, kurz auch
„Haager Tribunal“ oder UN-Kriegsverbrechertribunal“ genannt, haben immer wieder
überrascht: einmal, als rechtens erkannt wurde, dass weder Serbien noch
Kroatien in ihrem Balkankrieg einen Völkermord begannen hätten, weil, wie es
hieß, „Eine ethnische Säuberung nicht gleichbedeutend (ist) mit einem
Völkermord“, denn bei einem Völkermord ginge es nicht nur um Vertreibung
(Säuberung), sondern um Vernichtung. Und die konnte keinem der angeklagten
Länder nachgewiesen werden.
Kolumne „Wort zum Sonntag“ von Haimo L. Handl, 3.4.2016
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